11.06.2026
Breckle Weida: Restrukturierung im Eigenverwaltungsverfahren
Die Breckle Matratzenwerk Weida GmbH befindet sich in einem Eigenverwaltungsverfahren. Das gab der Hersteller jetzt bekannt. Ziel ist es, sich mit einer Restrukturierung neu aufzustellen, um auf aktuelle und künftige Herausforderungen schneller und besser reagieren zu können. Als Grund für die Probleme nennt das Unternehmen vor allem den hohen Kostendruck von allen Seiten.
„Die Lage in der Matratzenindustrie ist seit Jahren angespannt“, so Geschäftsführer Gerd Breckle „Seit Jahresbeginn sind die Kosten erneut sprunghaft gestiegen. Der Markt bietet jedoch weiterhin großes Potenzial. Ich bin überzeugt, dass wir uns dieses mit unserem Team und unseren Produkten erschließen können.“
Das Unternehmen mit rund 270 Mitarbeitenden will durch die Sanierung seine Organisationsstruktur optimieren und seine Resilienz stärken, um langfristig zukunftsfähig zu bleiben. Die Umstrukturierung erfolgt unter dem Schutz eines Eigenverwaltungsverfahrens. Als (vorläufiger) Sachwalter vertritt Rechtsanwalt Kai Dellit, Partner der Kanzlei HWW Hermann Wienberg Wilhelm, hierbei die Interessen der Gläubiger: „Ein Eigenverwaltungsverfahren ist ein bewährtes Instrument, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens wiederherzustellen. Gelingt das, profitieren alle Beteiligten.“ Die Restrukturierungsmaßnahmen betreffen ausschließlich die Breckle Matratzenwerk Weida, nicht aber die Emil Breckle GmbH Steppwarenfabrik.
Für die Ausrichtung auf die Zukunft hat die Breckle Matratzenwerk Weida Experten hinzugezogen. Die Sanierungsberater und Generalhandlungsbevollmächtigten Klaus Ziegler, tmp. Transformation Management Partner, sowie Danny Hinkelthein, Thorwart Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft, begleiten den Prozess. „Wir erleben bei Breckle Matratzenwerk Weida eine gute Basis und die Offenheit, neue Wege zu gehen – die richtigen Voraussetzungen, um die Zukunft zu sichern“, so Klaus Ziegler. Rechtsanwalt Danny Hinkelthein hebt vor: „Der Geschäftsbetrieb läuft auch im Eigenverwaltungsverfahren uneingeschränkt weiter.“
Bei einer Sanierung in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters fort.