28.10.2022

Revision des DOWNPASS Standards stellt Auditpflicht von Elternfarmen klar

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Bevor nach Abschluss der Revision ein Gesamtüberblick erfolgt, werden in den nächsten Wochen zunächst die erarbeitete Einzelergebnisse detailliert vorgestellt. Dazu zählt beispielsweise die Auditierung von Gänseelternfarmen, die in der neuen Version des DOWNPASS Standards ein Pflichtbestandteil sein wird.

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Der stakeholderbasierte Ansatz hat wie ursprünglich bei seiner Entwicklung auch für die erste große Überarbeitung wieder das Feedback von Fach- und Verkehrskreisen gesucht: Neben Tierschutzorganisationen, Veterinären und Agrarwissenschaftlern haben sich ebenso viele Handelspartner und Verbraucher:innen in die Diskussion mit Wünschen und Anforderungen eingebracht. Einige Komponenten werden hinzukommen, Einzelaspekte sind aus Gründen der Klarstellung und der Transparenz neu gefasst worden. In den nächsten Wochen sollen die erarbeiteten Einzelergebnisse detailliert vorgestellt werden, der Gesamtüberblick erfolgt nach Abschluss der Revision.

Ware vom lebenden Tier: Mauserrauf & Lebendrupf

Ein zentraler Aspekt des DOWNPASS-Standards ist der Ausschluss jeglicher Ware vom lebenden Tier. So dürfen Daunen und Federn weder aus Mauserrauf noch aus Lebendrupf stammen. Für die Überwachung sind akkreditierte unabhängige Auditorganisationen verantwortlich, die weltweit die Lieferketten der Produzenten jeweils vor Ort kontrollieren und überwachen. Eine intensivierte Überwachung von Risikogebiete ist verpflichtend, deren Frequenz bleibt in das Ermessen der prüfenden Auditoren gestellt, die sowohl angekündigt wie auch unangekündigt die Farmen inspizieren.

Daunen und Federn, die in mit dem DOWNPASS gesiegelten Fertigprodukte verfüllt werden, dürfen ausschließlich nach einer Schlachtung gewonnen werden. Diese muss eindeutig belegbar sein. Insofern werden alle Geflügelfarmen erfasst, die Tiere zum Zweck der Nahrungsgewinnung schlachten lassen - gleichgültig, ob diese von Eltern- oder Aufzuchtfarmen oder von Farmen stammen, die sowohl Küken aufziehen als auch Elterntiere halten.

Elterntierfarmen vs. Aufzuchtfarmen – neuer Pflichtbestandteil

Die überwiegende Mehrzahl aller Geflügelfarmen zieht Küken selbst auf, um sie als Nahrungsmittel zu verwerten oder aber, um sie später als erwachsene Tiere zum Zweck des Eierlegens zu halten. Wenn also der aktuelle DOWNPASS von Aufzuchtbetrieben oder Aufzucht spricht, deckt der Begriff stets beide Varianten ab.
Reine Elterntierfarmen, die selbst keine Küken aufziehen, sondern die ausgewachsenen Enten und Gänse zur Eiablage zukaufen, sind selten. Dafür hatte der Standard ein optionales Zusatzmodul vorgesehen, das sich auf Wassergeflügel, also gemeinschaftlich auf Enten und Gänse bezog.

Da bei Enten Lebendrupf nicht bekannt ist und dies von Veterinären und Agrarwissenschaftlern auch noch einmal aktuell bestätigt wurde, hatte der DOWNPASS 2019 über einen Annex die optionale Auditierung reiner Gänse-Elterntierfarmen, die keine Aufzuchtbetriebe sind, ermöglicht. Diese bisher freiwillige Option wurde in den vergangenen drei Jahren in der Praxis getestet und stieß sowohl bei Herstellern wie auch Handelspartnern durchweg auf positives Feedback. Deshalb wird die Auditierung von Gänseelternfarmen in der neuen Version des DOWNPASS Standards künftig Pflichtbestandteil sein. Die Option für das freiwillige Gänse-Elternaudit entfällt ebenso wie dasjenige für die gleichzeitige Auditierung von Enten- und Gänseelternfarmen.

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Foto/Grafik: Downpass
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